Schweiz

Schweiz vor Entscheidung: Spannung steigt im Abstimmungskampf um 13. AHV-Rente

Starke Zustimmung: Die Schweiz steht kurz vor einer bedeutenden Volksabstimmung über die Einführung einer 13. AHV-Rente (Alters- und Hinterlassenenversicherung). Die Initiative wird von jenen unterstützt, die einen dringenden Bedarf sehen, die Renten zu verbessern, insbesondere für Personen mit niedrigem Einkommen.

In den ersten Umfrageergebnissen zeigt sich, dass 59 Prozent der Schweizer Bevölkerung die Initiative für eine 13. AHV-Rente unterstützen. Doch weniger als zwei Wochen vor der Abstimmung wird deutlich: Das Rennen um die 13. AHV-Rente wird spannend. Der Ja-Anteil sank zwischen Mitte Januar und Mitte Februar um zwölf Prozentpunkte auf 59 Prozent.

Der Abstimmungskampf zur Einführung einer 13. AHV-Rente sorgt in der Schweiz für hitzige Debatten. Alt-Bundesräte senden Briefe an Personen, die gegen die Initiative sind, während die Gegner untereinander darüber streiten, wer im Falle einer Niederlage verantwortlich wäre.

Die Debatte um die Einführung einer 13. AHV-Rente hat die Schweiz fest im Griff und beeinflusst die Stimmung im Land maßgeblich. Viele Bürger haben bereits ihre Entscheidung getroffen und ihre Stimmzettel abgegeben. In Basel sind bis zum vergangenen Freitag bereits 25 Prozent der Wahlumschläge bei den Behörden eingegangen, was einen Rekord darstellt ‒ in den letzten fünf Jahren war der Rücklauf zu diesem Zeitpunkt nie so hoch. Auch in anderen Städten wie Zürich und Bern ist die Wahlbeteiligung deutlich höher als üblich. In Zürich liegt die Beteiligung bei 19 Prozent, was als stark überdurchschnittlich bewertet wird, während in Bern etwa 15 Prozent der Stimmberechtigten bereits abgestimmt haben. Ähnlich hoch ist die Beteiligung im Kanton Genf.

Die hohe Beteiligung weckt Erinnerungen an vergangene Abstimmungen, wie die EWR-Abstimmung von 1992, an der 79 Prozent der Bevölkerung teilnahmen. Dieser Trend steht im Kontrast zu einem allgemeinen Rückgang der Beteiligung an Volksabstimmungen im 20. Jahrhundert, der sich im 21. Jahrhundert jedoch nicht fortsetzte. Tatsächlich ist die durchschnittliche Wahlbeteiligung in den letzten Jahren laut Bundesamt für Statistik sogar leicht gestiegen und schwankte zwischen 42 und 58 Prozent.

Die bevorstehende Abstimmung über die Einführung einer 13. AHV-Rente zeichnet sich durch eine hohe Wahlbeteiligung ab, was den Befürwortern der Initiative zugutekommen könnte. Bisherige Umfragen zeigen eine weitgehende Zustimmung in ländlichen und städtischen Gebieten gleichermaßen, was überraschend ist und das Ständemehr beeinflussen könnte. Eine Annahme der Initiative wäre besonders bedeutsam, da sie eine linke Sozialausbau-Initiative wäre, die möglicherweise auch von kleineren Deutschschweizer Kantonen unterstützt wird. Obwohl Umfragen immer noch eine hohe Zustimmung zur Initiative zeigen, könnte sich dies bis zum Abstimmungstermin ändern.

Entscheidend wird sein, ob die weniger aktiven Wählergruppen mobilisiert werden können, insbesondere diejenigen mit nur obligatorischer Schulbildung, die laut Umfragen die höchste Zustimmung zur Initiative zeigen. 

Die eidgenössische Volksinitiative "Für ein besseres Leben im Alter (Initiative für eine 13. AHV-Rente)" wurde am 23. Juni 2021 lanciert und fordert einen Rentenzuschlag von 8,33 Prozent für alle Altersrentner. Die Initiative wird am 3. März 2024 zur Volksabstimmung kommen.

Die Initiatoren argumentieren, dass die aktuellen Renten nicht ausreichen, um den Lebensunterhalt im Alter zu sichern. Insbesondere Frauen seien betroffen, da ihre Pensionskassen-Renten im Durchschnitt nur halb so hoch seien wie die der Männer, und ein Drittel der Frauen gar keine Rente aus der 2. Säule erhalte.

Die Initiative sieht zwar den Zuschlag auf die AHV-Renten vor, um den Lebensstandard im Alter zu verbessern. Sie enthält jedoch keine konkreten Finanzierungsmaßnahmen, obwohl das Initiativkomitee vage Vorschläge, wie eine Erhöhung der Lohnbeiträge oder die Nutzung der Gewinne der Nationalbank, gemacht hat.

Der Bundesrat und das Parlament lehnen die Initiative ab, da sie finanziell nicht tragbar sei. Eine zusätzliche Altersrente würde die AHV erheblich belasten und zu einem Umlagedefizit von mehreren Milliarden Franken führen.

Medienkommentatoren sehen die Abstimmung über die 13. AHV-Rente als möglichen Wendepunkt in der Schweizer Sozialpolitik, da bisher keine Volksinitiative zum Ausbau des Sozialstaats eine Mehrheit erreichte. Die hohe Zustimmung in Umfragen deutet auf ein mögliches Durchkommen der Initiative hin, was als Ausdruck des zunehmenden Misstrauens gegenüber den Eliten und einer individualisierten Gesellschaft interpretiert wird.

Die bevorstehende Abstimmung über die Einführung einer 13. AHV-Rente steht im Zeichen der Bemühungen um ein angemessenes Lebensniveau für Rentner. Die Notwendigkeit dieser zusätzlichen Rente, um den steigenden Lebenshaltungskosten gerecht zu werden, wird betont. Aktuell reichen die durchschnittlichen Renten von 1.800 Franken (1.891 Euro) pro Monat für Einzelpersonen bei Weitem nicht mehr aus, um die Grundbedürfnisse zu decken. Selbst die Maximalrente von 2.045 Franken (2.149 Euro) für Einzelpersonen und 3.675 Franken (3.862 Euro) für Ehepaare ist nur für diejenigen erreichbar, die eine kontinuierliche und gut bezahlte Berufstätigkeit vorweisen können.

Die steigenden Kosten für Krankenversicherung, Miete und Strom haben die Kaufkraft der Renten in den letzten Jahren deutlich geschmälert, ohne dass die AHV-Renten entsprechend angepasst wurden. Eine 13. AHV-Rente, die eine Erhöhung der Renten um rund 8 Prozent vorsieht, wäre ein Schritt in die richtige Richtung, um die Kaufkraft der Rentner zu stärken.

Besonders wichtig ist diese zusätzliche Rente für Menschen mit niedrigem oder keinem Einkommen, darunter viele Frauen, die aufgrund von Ausbildung, Familienarbeit oder Teilzeitarbeit im Alter oft niedrigere Renten erhalten. Obwohl die AHV unbezahlte Betreuungsarbeit anerkennt, erhalten Frauen im Durchschnitt immer noch etwa ein Drittel weniger Rente als Männer.

Viele Rentner sind auf höhere Renten angewiesen, da nur 30 Prozent der Rentenbezieher die Maximalrente erhalten. Die große Mehrheit muss mit weniger auskommen. Eine 13. AHV-Rente wird nicht als Gießkanne betrachtet, sondern als gerechte und sozial verträgliche Lösung.

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