Russland

Russischer Föderationsrat bestätigt Gesetz gegen LGBT-Propaganda

Nachdem die Verschärfung des LGBT-Anti-Propaganda-Gesetzes in der russischen Staatsduma verabschiedet worden war, passierte es heute den Föderationsrat. Nun fehlt nur noch die Unterschrift Putins. Dann ist die Werbung für Lebensweisenpolitik in Russland im öffentlichen Raum verboten.
Russischer Föderationsrat bestätigt Gesetz gegen LGBT-PropagandaQuelle: www.globallookpress.com © Rene Traut via www.imago-images.

Einstimmig hat der Föderationsrat der Russischen Föderation die Verschärfung des Gesetzes gegen Werbung für nicht traditionelle Partnerschaften durchgewunken. Damit ist eine weitere Hürde im Gesetzgebungsprozess genommen. 

Das Gesetz verbietet die öffentliche Werbung für gleichgeschlechtliche Partnerschaften, Homosexualität und Transsexualität.

Das Gesetz richtet sich vor allem gegen vom westlichen Ausland finanzierte LGBT-Organisationen, die das Thema zur politischen Einflussnahme nutzen. Es verbietet weder Homosexualität noch Transsexualität. 

Aus dem Westen kam Protest. US-Außenminister Antony Blinken hat bereits vor der Annahme des Gesetzes durch die russische Staatsduma vor dessen Verabschiedung gewarnt. In Kanada wurde der russische Botschafter einbestellt. Offizieller Anlass waren Tweets der Botschaft, in denen die Instrumentalisierung von LGBT angeprangert wurde. 

In einem weiteren Schritt muss Russlands Präsident Wladimir Putin das Gesetz unterschreiben. Der Schritt gilt als Formsache. 

Der Föderationsrat ist die Vertretung der Regionen und entspricht in seinen Aufgaben in etwa dem Bundesrat in Deutschland.

Mehr zum Thema – LGBT in Russland: Warum wird das Anti-Gay-Propaganda-Gesetz verschärft?

Durch die Sperrung von RT zielt die EU darauf ab, eine kritische, nicht prowestliche Informationsquelle zum Schweigen zu bringen. Und dies nicht nur hinsichtlich des Ukraine-Kriegs. Der Zugang zu unserer Website wurde erschwert, mehrere Soziale Medien haben unsere Accounts blockiert. Es liegt nun an uns allen, ob in Deutschland und der EU auch weiterhin ein Journalismus jenseits der Mainstream-Narrative betrieben werden kann. Wenn Euch unsere Artikel gefallen, teilt sie gern überall, wo Ihr aktiv seid. Das ist möglich, denn die EU hat weder unsere Arbeit noch das Lesen und Teilen unserer Artikel verboten. Anmerkung: Allerdings hat Österreich mit der Änderung des "Audiovisuellen Mediendienst-Gesetzes" am 13. April diesbezüglich eine Änderung eingeführt, die möglicherweise auch Privatpersonen betrifft. Deswegen bitten wir Euch bis zur Klärung des Sachverhalts, in Österreich unsere Beiträge vorerst nicht in den Sozialen Medien zu teilen.