
Hausarrest samt Fußfessel statt Gefängnis für René Benko

Der Ex-Immobilien-Tycoon René Benko wurde in einem vorjährigen Strafprozess erstmalig verurteilt, um dann in diesem September in einem weiteren, teilweise neu aufgerollten Prozess zu einer Freiheitsstrafe von zweieinhalb Jahren verurteilt zu werden. Das zuständige Landesgericht Innsbruck bewilligte nun laut Medienberichten einen diesbezüglich eingereichten Antrag, laut dem der Ex-Milliardär in den "elektronisch überwachten Hausarrest mit einer Fußfessel" wechseln wird.
Der bis dato in der Innsbrucker Justizanstalt in Untersuchungshaft sitzende Signa-Gründer René Benko darf laut österreichischen Medienberichten unter definierten Auflagen in den elektronisch überwachten Hausarrest wechseln. Benko war im Oktober 2025 rechtskräftig zu einer Haftstrafe von zwei Jahren verurteilt worden, da er nachweislich kurz vor der Pleite seines Signa-Konzerns Geld beiseitegeschafft hatte. Einen großen Teil der Haftstrafe hat er mittlerweile verbüßt.

Zuvor hatten laut dem ORF sowohl Benkos Anwalt als auch eine Sprecherin des Landesgerichts Innsbruck Medienberichte bestätigt, laut denen der Verurteilte persönlich den Antrag "auf eine Fußfessel bzw. elektronisch überwachten Hausarrest gestellt" hatte. Zu weiteren Hintergründen und Details heißt es:
"Für den Hausarrest sei in Innsbruck eine eigene 60 Quadratmeter große Wohnung angemietet worden, um die Familie Benko zu schonen. Eine Beschwerde gegen die Entscheidung des Landesgerichts hinsichtlich der Fußfessel könnte dann noch beim Oberlandesgericht Innsbruck (OLG) eingebracht werden."
Benkos Anwalt gab gegenüber Medien weiter zu Protokoll, dass unter anderem für den Ex-Milliardär eine Stadtwohnung angemietet wurde, damit dieser "sich besser auf einen Betrugsprozess im nächsten Monat vorbereiten" könnte. Benko bestreitet dabei weiterhin "jegliches Fehlverhalten". Die juristische Webseite Legal Tribune Online erklärt darlegend:
"Den mittels einer Fußfessel überwachten Hausarrest gibt es in Österreich seit dem 1. September 2010 (§ 156b ff. Strafvollzugsgesetz). Voraussetzungen für den Wechsel in diese Form des Vollzugs sind unter anderem eine geeignete Unterkunft im Inland und ein Einkommen zum Bestreiten des Lebensunterhalts. Die noch zu verbüßende Strafzeit darf dabei 24 Monate nicht übersteigen."
Benko wurde erstmalig im Januar 2025 verhaftet. Das Gericht sah in der jüngsten Verhandlung dann als erwiesen an, dass der 49-Jährige seine Gläubiger mutwillig "betrügerisch geschädigt" habe. Das Vorgehen Benkos bezeichnet man laut LTO-Artikel in Österreich "als 'betrügerische Krida' gemäß § 156 Abs. 1, 2 des österreichischen Strafgesetzbuchs".
Der vorgesehene Strafrahmen für das Delikt beträgt dabei "ein bis zehn Jahre Freiheitsstrafe". Der Begriff aus dem österreichischen Strafrecht sei vergleichbar mit den deutschen Insolvenzstraftatbeständen (§§ 283 ff. Strafgesetzbuch).
Laut Medien muss sich der 49-Jährige bereits im November dieses Jahres erneut vor Gericht verantworten. Die Anklagebehörde wirft ihm in diesem Prozess "schweren Betrug im Zusammenhang mit einer Garantie gegenüber dem früheren Strabag-Chef Hans Peter Haselsteiner und dessen Familienstiftung" vor.
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