
Extremismusklausel: Söder will Berlin und Sachsen-Anhalt Förderungen streichen

Bayerns Ministerpräsident Markus Söder erklärte im Interview mit der Augsburger Allgemeinen in gewohnt direkter Formulierung seine unmissverständliche Ablehnung der kommenden Regierungsspitzen in der Hauptstadt und in Sachsen-Anhalt. Der CSU-Politiker fordert demnach eine zeitnahe Änderung des geltenden Finanzausgleichs, um zukünftig Finanzhilfen in Milliardenhöhe "für Bundesländer, in denen AfD oder Linke regieren", zu stoppen. Unterstützung für diese Forderung erhalte er laut Söder vom hessischen Ministerpräsidenten Boris Rhein (CDU) und dessen Amtskollegen aus Baden-Württemberg, Cem Özdemir (Grüne).

Der aktuell in Umfragen strauchelnde CSU-Chef und bayerische Ministerpräsident Markus Söder will mit Unterstützung von Amtskollegen die Verfassung ändern, damit "von Extremisten regierte Bundesländer kein Geld mehr aus dem Länderfinanzausgleich erhalten". So beschreibt die Augsburger Allgemeine Söders Forderung.
Der CSU-Politiker hat dabei zwei sich aktuell bildende Landesregierungen im Fokus. Wenige Tage vor dem CSU-Parteitag in München erklärt Söder im Interview zu seinen Plänen:
"Wir sind in Gesprächen mit Hessen und mit Baden-Württemberg über eine Extremismusklausel für den Länderfinanzausgleich. Betroffen wären Sachsen-Anhalt und Berlin, wenn die Regierungsbildungen dort wie erwartet ablaufen."
Die sich abzeichnende Berliner Landesregierung droht unserem Land großen Schaden zuzufügen. Es ist das Gegenteil dessen, was die überwiegende Mehrheit der Menschen in unserem Land will: Noch mehr Zuwanderung, weniger Polizei und Sicherheit, ein Wahlrecht für Ausländer ohne jede Voraussetzung, milliardenschwere Enteignungen und vieles mehr. Mit einer solcher Regierung drohen in Berlin bald Pariser Verhältnisse. Wir sind in Gesprächen mit Hessen und mit Baden-Württemberg über eine Extremismusklausel für den Länderfinanzausgleich. Diese würde besagen, dass Länder, die extremistisch regiert werden, nicht von den Geberländern unterstützt werden. Betroffen wären Sachsen-Anhalt und Berlin, wenn die Regierungsbildungen dort wie erwartet ablaufen.
— Markus Söder (@Markus_Soeder) October 22, 2026
Das derzeit von einer geschäftsführenden CDU-Landesregierung geführte Sachsen-Anhalt erhielt im vergangenen Jahr rund 1,9 Milliarden Euro aus dem Finanzausgleich. Die von CDU und SPD regierte Hauptstadt konnte mit einem Zuschuss von rund vier Milliarden Euro rechnen. Finanziert wird der Ausgleich von den insgesamt vier Geberländern Hamburg, Baden-Württemberg, Hessen und Bayern.
Söder hatte nach der Abgeordnetenhauswahl in Berlin am 20. September laut dem SPD-nahen RND unmittelbar ins Gespräch gebracht, dass bei einer sich anbahnenden Regierungsübernahme der Linken in Berlin der "eben erst erneuerte Hauptstadtvertrag wieder aufgeschnürt werden sollte". Der CSU-Chef begründete dies "unter anderem mit Enteignungsplänen der Linkspartei". Im aktuellen Interview mit der Augsburger Allgemeinen bekräftigte Söder seine Position:
"Wir werden keine Landespolitik alimentieren, die Enteignungen will und Antisemitismus predigt. Mit einer solchen Regierung drohen in Berlin bald Pariser Verhältnisse."
Weiter führte der CSU-Politiker mit Blick auf die Entwicklungen in der Hauptstadt aus: Was für die Union in Bezug auf die AfD gelte, müsse für die potenziellen Senatskoalitionspartner SPD und Grüne auch "bei der Linkspartei gelten: Keine Zusammenarbeit mit Extremisten".
Er sei daher zuversichtlich, dass die Kollegen aus den anderen Ländern den Finanzausgleich "entsprechend mit anpassen". Seine Erwartung formulierte er so:
"Eine solche Extremismusklausel würde an den Zahlungen an die anderen Nehmerländer erst einmal nichts ändern. Diese müssen also vorerst keine Angst haben und könnten zustimmen – im Sinne unseres gemeinsamen Landes."
Durch den sogenannten Finanzausgleich zwischen den Bundesländern sollen laut RND "letztlich überall möglichst annähernd gleiche Lebensverhältnisse sichergestellt werden".
Der Begriff "Extremismusklausel" wird in Deutschland vorwiegend im Zusammenhang mit staatlichen Fördermitteln für Vereine, Initiativen und Projekte verwendet. Damit soll sichergestellt werden, dass geförderte Organisationen "keine extremistischen Bestrebungen fördern oder unterstützen".
Öffentliche Aufmerksamkeit erhielt der Begriff insbesondere ab dem Jahr 2010 im Zusammenhang mit dem Bundesprogramm "Toleranz fördern – Kompetenz stärken" und den sogenannten Demokratieprogrammen. Die damals verpflichtende Erklärung wurde jedoch 2014 wieder abgeschafft.
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