Deutschland

Russische Wahlen auch in Deutschland – mit Hindernissen

Es ist eigentlich eine Selbstverständlichkeit, dass die Staatsbürger anderer Länder, sofern das Recht ihres eigenen Landes das vorsieht, auch im Ausland an den Wahlen teilnehmen können. Und es ist die Verantwortung des Gastlandes, diesen Akt zu respektieren.
Russische Wahlen auch in Deutschland – mit HindernissenQuelle: www.globallookpress.com © Bulkin Sergei

Die russischen Präsidentschaftswahlen finden auch in Deutschland statt. Wahlberechtigte russische Bürger können am Sonntag von 8 bis 20 Uhr in der russischen Botschaft in Berlin oder im russischen Konsulat in Bonn an den Wahlen teilnehmen.

Die Teilnahme an dieser Wahl wird allerdings in Deutschland lebenden Russen gleich auf mehrfache Weise erschwert. Der schwerste Eingriff besteht sicherlich in der Einschränkung der möglichen Wahllokale – seit Anfang dieses Jahres sind vier zuvor in München, Leipzig, Hamburg und Frankfurt bestehende russische Konsulate geschlossen. Die Mehrheit der russischen Bürger muss also auf eine Teilnahme an dieser Wahl verzichten oder aber eine lange Anfahrt und erhebliche Kosten auf sich nehmen.

Aber selbst jene, die dennoch von ihrem demokratischen Recht Gebrauch machen wollen, bleiben nicht unbelästigt – vielen deutschen Medien fiel nichts Besseres ein, als zu Protesten vor den Wahllokalen aufzurufen. Sie werden teilweise sogar offen, wie im Münchner Merkur, als "Störaktion zur Russland-Wahl" bezeichnet. Ein Vorgang, der in Deutschland bezogen auf deutsche Wahlen völlig undenkbar wäre. Es handelt sich zwar in diesem Falle nicht um formalisiertes Recht, aber in der Regel werden keine Versammlungen in der Nähe von Wahllokalen zugelassen, weil das einhellig als Beeinträchtigung der Wahlfreiheit gesehen wird.

Die Berliner Behörden hatten ursprünglich, wie die Website der Berliner Polizei belegt, eine Demonstration unmittelbar vor der Botschaft genehmigt. Inzwischen wurde sie zumindest auf die gegenüberliegende Straßenseite von Unter den Linden verlegt.

Es bleibt aber ein politisch anstößiges Handeln, vergleichbar etwa den Demonstrationen von Abtreibungsgegnern vor Klinken, die weltweit moralisch höchst umstritten sind. Die Anmelder der Berliner Kundgebung etwa sollen mit bis zu 2.000 Teilnehmern rechnen. Eine Menge, die auf die Wahlwilligen, die schließlich nicht in großen Gruppen eintreffen, unvermeidlich bedrohlich wirkt, erst recht, wenn Lautsprecheranlagen genutzt werden. Die politischen Auseinandersetzungen der letzten Jahre machen zudem persönliche Beschimpfungen und Beleidigungen sehr wahrscheinlich; Straftaten, gegen die die deutsche Polizei eigentlich einschreiten müsste, die aber völlig vermeidbar wären, fände diese Kundgebung außerhalb der Sichtweite der wahrscheinlich Betroffenen statt.

Es sollte das selbstverständliche Recht des Bürgers jedes beliebigen Staates sein, der in Deutschland lebt, sein Wahlrecht ausüben zu können, ohne in irgendeiner Form belästigt, bedrängt oder bedroht zu werden oder für die Ausübung dieses Grundrechts Repressionen fürchten zu müssen. Was unter heutigen Bedingungen bedeuten müsste, auch Videoaufzeichnungen und Fotografien von all jenen, die zum Zwecke der Wahl die Botschaft oder das Konsulat betreten, zu unterbinden.

Die Pressestelle der Botschaft reagierte auf die angekündigten Störungen: "Die Provokateure und Organisatoren von Ausschreitungen sollten sich der Verantwortung bewusst sein, die für solche rechtswidrigen Handlungen vorgesehen ist." Ob die deutschen Behörden bereit sind, den Wahlakt angemessen zu schützen, wird sich erweisen.

Mehr zum ThemaZweiter Tag der Präsidentschaftswahl in Russland: Wahlbeobachter in allen Lokalen anwesend

Durch die Sperrung von RT zielt die EU darauf ab, eine kritische, nicht prowestliche Informationsquelle zum Schweigen zu bringen. Und dies nicht nur hinsichtlich des Ukraine-Kriegs. Der Zugang zu unserer Website wurde erschwert, mehrere Soziale Medien haben unsere Accounts blockiert. Es liegt nun an uns allen, ob in Deutschland und der EU auch weiterhin ein Journalismus jenseits der Mainstream-Narrative betrieben werden kann. Wenn Euch unsere Artikel gefallen, teilt sie gern überall, wo Ihr aktiv seid. Das ist möglich, denn die EU hat weder unsere Arbeit noch das Lesen und Teilen unserer Artikel verboten. Anmerkung: Allerdings hat Österreich mit der Änderung des "Audiovisuellen Mediendienst-Gesetzes" am 13. April diesbezüglich eine Änderung eingeführt, die möglicherweise auch Privatpersonen betrifft. Deswegen bitten wir Euch bis zur Klärung des Sachverhalts, in Österreich unsere Beiträge vorerst nicht in den Sozialen Medien zu teilen.