Böhmermann-Mitarbeiter bekommt "kalte Füße" – ZDF droht Ärger mit dem Staatsschutz
Jan Böhmermann besitzt eine treue Fan-Gemeinde, die von Ausgabe zu Ausgabe seines "ZDF Magazin Royale" auf die nächste Kampagne gegen Person oder Organisation XY lechzt. Die Erwartungshaltung muss daher fortlaufend bedient werden, damit die Quote stabil bleibt. Jüngst offenbarte sich über die Causa Schönbohm-Faeser, mit wie viel Macht Böhmermann inzwischen in der medial-politischen Szene agieren kann und anscheinend darf.
Dem Medien- und Branchenmagazin Clap liegen nun Informationen vor, die brisante Hintergrunddynamiken, hinsichtlich einer aktuellen Sendekonzipierung beinhalten. Ein Zuarbeiter Böhmermanns bekam angesichts seiner Aufgaben als eingeschleuster Informant "kalte Füße" und hat sich an das Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen gewandt.
Laut dem Clap-Artikel hatte die Böhmermann-Redaktion unter maßgeblicher Leitung des belächelten und gefürchteten Enfant terrible "Ende Juni einen Mitarbeiter unter falscher Berufsbezeichnung in eine ausschließlich Ärzten, Psychotherapeuten und Psychologen vorbehaltene Online-Weiterbildung eingeschleust". Dieser musste sich dabei hinsichtlich professioneller Vorgaben "im Rahmen seiner Teilnahme zudem per elektronischer Unterschrift zur Verschwiegenheit über die Seminarinhalte verpflichten". Im Verlauf des Seminars gab sich der Böhmermann-Mitarbeiter dann gegenüber den Veranstaltern zu erkennen. Dazu heißt es:
"Er ließ die Veranstalterin per E-Mail wissen, dass die (Böhmermann-)Redaktion in einer der kommenden Ausgaben der ZDF-Satiresendung Inhalte der Weiterbildung einschließlich der persönlichen Details der dort beispielhaft besprochenen Patientenfälle – sie unterliegen der gesetzlichen Schweigepflicht – zu veröffentlichen gedenke."
Der Artikel informiert, dass die Seminarveranstalterin als "eine national und international renommierte Psychotherapeutin und Ausbilderin" gilt. Bekannterweise für Böhmermann kein Grund oder Hindernis, eine rein willkürlich auserwählte Person vor seinem Millionenpublikum bewusst schädigend zu diskreditieren. Der Böhmermann-Mitarbeiter sah in der Tatsache, dass die Veranstalterin aufgrund ihrer Tätigkeiten – dem beruflichen Kontakt zu Therapeuten und Patienten, die auch als Aussteiger aus Organisierter Kriminalität oder Sekten sich in einem Opfer-/Zeugenschutzprogramm befinden – besonderen Schutz seitens Polizeibehörden erfährt. Weiter heißt es:
"Der Journalist soll kurz vor der Sendung dem Vernehmen nach aber 'kalte Füße' bekommen und sich dem Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen anvertraut haben – und – Ihre Anwälte haben Strafanzeige gegen den betreffenden Journalisten sowie gegen Jan Böhmermann persönlich erstattet."
Aufgrund der "besonderen Stellung der Seminarveranstalterin" hätte sich daraufhin parallel der Staatsschutz eingeschaltet "und ein Verfahren gegen Böhmermann zur Gefahrenabwehr eingeleitet", so Informationen seitens des Clap-Magazins. Daraus resultierend droht dem ZDF anscheinend erneut Stress mit dem Quotengaranten Böhmermann. Diesbezüglicher Realitäten heißt es im Artikel:
"Im Rahmen eines solchen Verfahrens könnte es auch zu einer Durchsuchung der Redaktionsräume von 'Magazin Royale' kommen. Über das Ermittlungsverfahren, das andauert, hat die Polizei Köln das ZDF laut Behördensprecher Christoph Schulte in einem Schreiben vom 6. September 2023 in Kenntnis gesetzt."
Der Sender hätte auf die Anfrage nicht reagiert. Demnach sei branchenintern bekannt, dass Böhmermann einen "Exklusivvertrag mit besonderen Freiheiten" beim ZDF ausleben darf. Dieser schließe ein, "dass ihm die Ausstrahlung einzelner Inhalte der Sendung 'Magazin Royale' seitens des ZDF nicht untersagt werden könne". Die betroffene Sendung wurde am 8. September ausgestrahlt. In dieser wurde unbeeindruckt der Dynamiken auch über die Seminarveranstalterin in gewohnt abwertender Manier berichtet.
Immerhin erfolgte ein Hinweis auf den schriftlichen Protest seitens der Seminarveranstalter, der durch Böhmermann und dem Publikum lachend zur Kenntnis genommen wurde. Das Ereignis, der laut Böhmermann "anonymen Strafanzeige", wurde als lächerlicher Vorgang dargestellt:
Die Ausgabe trägt den Titel: "Rituelle Gewalt – wenn man vom Teufel spricht" und hinterfragt unter anderem die für Böhmermann bezweifelte Existenz des im Titel genannten Verbrechen sowie auch sexualisierte Gewalt gegen Kinder und das Phänomen "Mind Control".
Mehr zum Thema - Böhmermann über Harald Schmidt: Termin wie ein "Jahresfest des Völkischen Beobachters"
Durch die Sperrung von RT zielt die EU darauf ab, eine kritische, nicht prowestliche Informationsquelle zum Schweigen zu bringen. Und dies nicht nur hinsichtlich des Ukraine-Kriegs. Der Zugang zu unserer Website wurde erschwert, mehrere Soziale Medien haben unsere Accounts blockiert. Es liegt nun an uns allen, ob in Deutschland und der EU auch weiterhin ein Journalismus jenseits der Mainstream-Narrative betrieben werden kann. Wenn Euch unsere Artikel gefallen, teilt sie gern überall, wo Ihr aktiv seid. Das ist möglich, denn die EU hat weder unsere Arbeit noch das Lesen und Teilen unserer Artikel verboten. Anmerkung: Allerdings hat Österreich mit der Änderung des "Audiovisuellen Mediendienst-Gesetzes" am 13. April diesbezüglich eine Änderung eingeführt, die möglicherweise auch Privatpersonen betrifft. Deswegen bitten wir Euch bis zur Klärung des Sachverhalts, in Österreich unsere Beiträge vorerst nicht in den Sozialen Medien zu teilen.