Europa

Ungarn: Berufungsgericht sorgt für leichte Strafminderung für Simeon "Maja" T.

Das Berufungsgericht in Budapest hat die Haftstrafe gegen den linksradikalen Simeon "Maja" T. von acht auf sieben Jahre verringert. Erneut reiste ein EU-Linken-Abgeordneter solidarisch in die ungarische Hauptstadt.
Ungarn: Berufungsgericht sorgt für leichte Strafminderung für Simeon "Maja" T.© Urheberrechtlich geschützt

Simeon "Maja" T., verurteiltes "Hammerbanden"-Mitglied, kann von seinen ursprünglich acht Jahren Gefängnis laut dem heutigen Urteilsspruch des Berufungsgerichts ein Jahr abziehen. Zudem wird die Zeit der Untersuchungshaft mit der Gesamtstrafe verrechnet. T.s Vater Wolfram Jarosch sprach in Budapest "von einem skandalösen Verfahren". Der Linken-EU-Abgeordnete Martin Schirdewan reiste erneut nach Ungarn, um im Gerichtssaal anwesend zu sein.

Das Berufungsgericht in Budapest hat die Haftstrafe für die laut deutschen Medien unisono wahrgenommene "non-binäre Person Maja T. aus Jena" von ursprünglich acht Jahren auf sieben Jahre verringert.

Die Staatsanwaltschaft hatte demgegenüber mehr als 13 Jahre Haft verlangt, da das Gericht in der ersten Instanz nicht anerkannt habe, "dass die tatverdächtige Person mögliche lebensgefährliche Verletzungen ihrer Opfer billigend in Kauf genommen habe".

Das Neue Deutschland (nd) präsentierte seinen Lesern für den heutigen Tag einen Ticker, um den Linken-Politiker Karl Schirdewan mit den Worten zu zitieren:

"Das Justizversagen Deutschlands hat Maja T. in eine Situation gebracht, in der grundlegende rechtsstaatliche Standards verletzt werden."

Schirdewan bezog sich auf die umgehende Auslieferung des Gewalttäters nach Ungarn, im Anschluss an seine Festnahme. Diesbezüglich erinnert der Zeit-Artikel zum heutigen Urteilstag:

"Maja T. ist nicht binär und nutzt weibliche Pronomen. Sie war im Dezember 2023 in Berlin verhaftet und im Juni 2024 von Deutschland an Ungarn ausgeliefert worden. Die Umstände der Auslieferung sind hoch umstritten." 

Dazu sprach der angereiste Vater mit der Welt in Budapest wie folgt widergegeben:

"'Das Strafmaß ist zwar herabgesetzt worden. Trotzdem halte ich dieses Urteil für völlig überzogen', sagte er Welt. Er forderte eine sofortige Überstellung seines Kindes nach Deutschland, die das ungarische Justizministerium zugesagt habe: 'Die Haftzeit in Ungarn muss mindestens doppelt angerechnet werden', sagte Jarosch."

T. war im Februar dieses Jahres in erster Instanz als "Mitglied einer kriminellen Vereinigung" wegen schwerer tätlicher Angriffe auf mutmaßliche Rechtsextremisten beim sogenannten Tag der Ehre in Ungarn verurteilt worden.

Der Verteidiger von T. habe geltend gemacht, dass die Identifizierung des Angeklagten auf den Straßenüberwachungsvideos vom Tatort nicht eindeutig sei. Ferner sei nicht erwiesen, dass der in Budapest aktive Antifa-Täterkreis einer vom Strafrecht definierten kriminellen Vereinigung angehört habe, wird auf der juristischen Webseite Legal Tribune Online berichtet. 

Der Linkenpolitiker Schirdewan hatte die Bundesregierung erneut dazu aufgefordert, "alle Möglichkeiten auszuschöpfen, um Maja T. zurück nach Deutschland zu holen". Die Entscheidung dazu soll in den nächsten Wochen erfolgen.

Mehr zum Thema – Außenminister Wadephul macht sich Sorgen um inhaftierten Linksextremen in Ungarn

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