
Deutschland verteidigt weiter Vorzugsbehandlung für Israel

Der erste Versuch fand bereits vor zehn Monaten statt: Damals hatten mehrere EU-Staaten die Aussetzung des EU-Assoziierungsabkommens mit Israel gefordert. Grundlage dafür war der Menschenrechtsbericht zu diesem Abkommen aus demselben Monat, in dem festgestellt wurde, dass es "Indikationen dafür gibt, dass Israel seine menschenrechtlichen Verpflichtungen nach Artikel 2 des Assoziierungsabkommens verletzt". Spanien, Irland und Slowenien hatten den Antrag gestellt; Belgien, die Niederlande, Finnland, Frankreich und Schweden waren schon damals nicht abgeneigt. Am Ende stimmten 17 der 27 EU-Außenminister für die Aussetzung.
Im September vergangenen Jahres schlug selbst die EU-Kommission eine teilweise Aussetzung vor. Im EU-Rat scheiterte dies aber an den Gegenstimmen; Deutschland und Italien waren dabei die wichtigsten Kräfte, aber auch Ungarn unter Viktor Orbán stimmte dagegen. Ungarn könnte jetzt das Lager wechseln. Auch Italien geht langsam auf Distanz. Damit wird die deutsche Entscheidung noch wichtiger.
Nun gab es in der vergangenen Woche ein Schreiben der Außenminister von Irland, Slowenien und Spanien an die Außenbeauftragte Kaja Kallas, um abermals eine Aussetzung dieses Abkommens zu versuchen. Dabei wurde auch die vor kurzem vom israelischen Parlament beschlossene Todesstrafe für Palästinenser angesprochen:

"Das letzte Beispiel ist die Zustimmung zur Todesstrafe im israelischen Parlament. Nicht nur eine ernste Verletzung grundlegender Menschenrechte, sondern auch ein Schritt rückwärts in Israels Einhaltung demokratischer Prinzipien, wie von Ihrer Erklärung vom 31. März unterstrichen, und daher eine Verletzung von Artikel 2 des Assoziationsabkommens der EU mit Israel."
Auch der israelische Einmarsch im Libanon wird angeführt:
"Erklärungen der israelischen Behörden, die die Absicht verkünden, libanesisches Gebiet südlich des Litani zu besetzen und die Häuser der libanesischen Zivilbevölkerung zu zerstören, sind eine flagrante Verletzung des Völkerrechts, die nicht unbeantwortet bleiben darf."
Der Angriffskrieg, den Israel zusammen mit den Vereinigten Staaten gegen den Iran führte, wurde nicht einmal erwähnt, obwohl er eigentlich nach dem Völkerrecht das schwerste Vergehen darstellt und zudem massive Auswirkungen auf die EU hat.
In der Abstimmung während des Treffens der Außenminister scheiterte der Anlauf jetzt aber erneut.
"So etwas halten wir für unangebracht", erklärte Außenminister Johann Wadephul. Es müsse über "die kritischen Fragen" mit Israel gesprochen werden, aber im "konstruktiven Dialog".
Währenddessen gehen zwei Dinge unverändert weiter: die US-Waffenlieferungen an Israel über Ramstein und das Verfahren vor dem Internationalen Gerichtshof in Den Haag gegen Deutschland wegen Beihilfe zum Völkermord. Deutschland selbst hat seine vorübergehende Sperre von Waffenverkäufen an Israel inzwischen bereits wieder aufgehoben und trotz des Überfalls auf Libanon und des Angriffskriegs gegen Iran nicht wieder in Kraft gesetzt.
Das Assoziierungsabkommen zwischen Israel und der EU ermöglicht unter anderem einen zollfreien oder zumindest stark zollbegünstigten Zugang für israelische Waren auf den EU-Binnenmarkt. Die EU ist mit 34 Prozent des Außenhandels Israels größter Handelspartner. Auch in der Wissenschaft und bei öffentlichen Ausschreibungen wird Israel fast so behandelt, als sei es Mitglied der EU. Eine Aussetzung würde durchaus wirtschaftlichen Druck ausüben.
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